Vergütungssystem – Wir sind flexibel
Wir haben ein wichtiges Anliegen: Kostentransparenz für unsere Mandanten. Daher bieten wir Ihnen so weit wie möglich Pauschalvergütungen an (z.B. bei Gesellschaftsgründungen, der Erstellung von Verträgen oder Gutachten). Lässt sich bei Erteilung eines Mandats der Zeitaufwand für unsere Kanzlei nicht zuverlässig eingrenzen, ist Basis unserer Abrechnung eine Vergütung nach Stundensätzen. Unliebsame Überraschungen über die Honorarhöhe erleben Sie aber auch in diesen Fällen nicht. Denn hier arbeiten wir zunächst mit Kostenschätzungen und informieren wir Sie laufend über das jeweils verbrauchte Zeitbudget. Bei einem Zeithonorar rechnen wir unsere Leistungen regelmäßig jeweils am Monatsende ab.
Die gesetzlichen Gebühren vereinbaren wir auf Wunsch dort, wo sie zu einem für beide Seiten angemessenen Ergebnis führen – etwa bei der Jahresabschlusserstellung und bei Inkassotätigkeiten.
Ihr Ansprechpartner zu Vergütungsfragen ist der jeweilige Mandatsverantwortliche.
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