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Steuerstrafrecht

Hier zählt insbesondere die Erfahrung eines Beraters und das taktisch überlegte Vorgehen.

Am Anfang steht die Risikobeurteilung und die Chancenabwägung; falls notwendig ermitteln wir die Besteuerungsgrundlagen neu – auch bei sehr umfangreichen Verfahren. Die durchdachte Betreuung vom Ermittlungsverfahren bis zur (meist vermeidbaren) Hauptverhandlung ist essentiell. Wir haben weitreichende Erfahrung in Fällen mit Auslandsberührung. Bei früher Beauftragung lässt sich oft schon ein Ermittlungsverfahren vermeiden.

Vertraulichkeit ist oberstes Gebot. Von uns wurden und werden in diesem Bereich bundesweit bekannte Personen des öffentlichen Lebens betreut, ohne dass die Fälle in die Presse kommen.

Zahlreiche Steuerberaterkollegen vertrauen uns in diesem sensiblen Bereich ihre Mandanten an.

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