Handels- und Gesellschaftsrecht
Dieses Rechtsgebiet ist eines der traditionellen Standbeine unseres Unternehmens. Wir beraten umfassend Unternehmen aller Rechtsformen (z.B. GmbH, AG, GmbH & Co.KG, OHG, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Einzelunternehmen, Partnerschaftsgesellschaften) auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts unter Berücksichtigung betriebwirtschaftlicher Anforderungen und steuerrechtlicher Vorgaben. Die Gründung, Umwandlung und Umstrukturierung sowie der Kauf- und Verkauf von Unternehmen (siehe auch Mergers & Acquisitions) gehören zu unseren Kernkompetenzen.
Über umfassende Erfahrung verfügen wir auch bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern, bei Familiengesellschaften und bei wirtschaftlich tätigen gemeinnützigen Unternehmen.
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